6.4      Vergütungen

Die Übersicht zeigt eine Liste jener Klienten, für die ein pauschaler Vergütungsantrag gestellt werden kann, entweder weil seit dem letzten Vergütungsantrag mindestens die Erinnerungszeit - standardmäßig 3 Monate - vergangen sind, oder die Betreuung beendet ist, sei es weil die Betreuung nicht verlängert wurde oder weil die KlientIn verstorben ist.

Die Liste wird im Hintergrund erstellt und berechnet die Vergütungen aller hauptberuflich geführten Betreuungen vollständig. Dadurch können nunmehr auch die Höhe der Vergütung direkt im Startfenster dargestellt werden als auch Hinweise auf eventuell aufgetretene Probleme, z.B. durch unvollständige Angaben, dargestellt durch die Symbole in der ersten Spalte und einer Meldungszeile.

 

Die Symbole haben folgende Bedeutung

Es ist ein schwerwiegendes Problem aufgetreten, so dass der Vergütungsantrag nicht berechnet werden konnte. Warnhinweis darauf, dass der Vergütungsantrag zu verfallen droht. Der Vergütungsantrag ist korrekt und kann gestellt werden. Er gibt aber eine Meldung zum Antrag, die auf eine Besonderheit hinweist. Der Vergütungsantrag kann gestellt werden. Der Vergütungsantrag kann derzeit noch nicht gestellt werden, da sein Ende in der Zukunft liegt. Der Vergütungsantrag wurde auf Dauer gestellt. Um einen Dauervergütungsantrag zu stellen, müssen Sie den Antrag einzeln bearbeiten, als Dauervergütungsantrag kennzeichnen und einzeln stellen. Es werden nur Vergütungsanträge angezeigt, die sich auf hauptberuflich geführte Betreuungen beziehen. Alle anderen Vertretungsarten erscheinen in der Liste nicht.

 

Archivierte KlientInnen werden in der Liste ebenfalls nicht angezeigt.

 

Im Feld "Zum:" können Sie ein Datum in der Zukunft eintragen, um zu sehen, welche Vergütung Sie z.B. bis zum Jahresende erhalten werden.

Über die Schaltflächen (1) kann die Übersicht der anstehenden Vergütungen nach Klient oder Datum Bis sortiert werden.

Sie können die Liste reduzieren auf die Vergütungsanträge, die aktuell gestellt werden können.