19.4  Erinnerungen an Wiedervorlagen

Ist das Erinnerungsdatum erreicht, wird so lange an die Frist erinnert, bis sie erneut vorgelegt oder gelöscht wird. Sie können im Fenster "Meine Einstellungen" (erreichbar über das Menü "Einstellungen") einstellen, in welchen Abständen die Erinnerungen stattfinden sollen, z.B alle zwei Stunden.

Das Erinnerungsfenster kann auch per Hand über die Schaltfläche  des Startfensters öffnen.

 

 

Sie können auf eine Erinnerung klicken, um sich die Details zu der Erinnerung anzeigen zu lassen.