20.4.2        Mitteilung nach §25 BtOG: Bestandsänderungen

Die Mitteilung entspricht im wesentlichen der vorigen. Zusätzlich werden jedoch die im Berichtszeitraum hinzugekommenen und beendeten Betreuungen in eigenen Bereichen dargestellt:

Betreuungen, die im Berichtszeitraum begonnen und auch wieder beendet wurden, erscheinen sowohl bei den hinzugekommenen als auch bei den beendeten Betreuungen.


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