Obwohl pauschale Vergütungen für Verfahrenspflegschaften im VBVG so nicht vorgesehen sind, zeigt sich doch in der Praxis, dass es vielfach entsprechende Vereinbarungen mit den Gerichten gibt. Dazu haben wir einmal im Reiter der gerichtlichen Bestellung bei der KlientIn bei Verfahrenspflegschaften ein Auswahlfeld hinzugefügt um die Art der Vergütung ("Aufwand"/"Pauschal") auswählen zu können und ein Fenster bereit gestellt, um eine Pauschalvergütung berechnen und stellen zu können:
Die Pauschale wird einmalig eingetragen und wird dann als Vorschlagswert für alle weiteren Vergütungen Verfahrenspflegschaft pauschal vorgeschlagen. Der Text des Antrags kann über die "Bearbeiten" Schaltfläche über dem Antragstext angepasst werden.