19.3  Eine Frist erneut vorlegen

Ist die Tätigkeit, die an die Frist geknüpft wurde ausgeführt, möchten Sie regelmäßig wiederkehrende Fristen erneut vorlegen. Dazu klicken Sie die Schaltfläche

BT-Professional Betreuungssoftware errechnet dann automatisch gemäß des Wiederholungsrhythmus das Datum der erneuten Fälligkeit und trägt dieses im Feld "Ist als nächstes fällig am" ein. Das Datum der nächsten Erinnerung wird ebenfalls erneut berechnet und zu diesem Datum auch wieder erneut an die Frist erinnert.

Handelt es sich einfach um eine Frist ohne Wiederholung, oder ist das Datum Letztmalig vorlegen am durch erneutes vorlegen überschritten, wird die Frist gelöscht.